Unsere Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, sich Rezepte für ihre Dauermedikation bei uns vorbereiten zu lassen. Aufgrund der bundesweiten Umstellung auf das elektronische Rezept ist aber ab dem 1.1.2024 zwingend nötig, dass Sie vor der ersten Bestellung im Quartal einmalig Ihre Krankenversichertenkarte bei uns in der Praxis vorbeibringen!

Das E-Rezept gilt zunächst nur für die (roten) Kassenrezepte, nicht für Privatrezepte und auch nicht für Krankengymnastik-Verordnungen.

Ohne Krankenversichertenkarte kann kein Rezept mehr ausgestellt werden!

Quartalsbeginn ist alle 3 Monate, also am 1.1, 1.4., 1.7. und 1.10. Wenn Sie Ihre Karte im laufenden Quartal bereits einmal abgegeben haben, brauchen Sie für neue Rezeptbestellungen im selben Quartal Ihre Krankenversichertenkarte nicht erneut vorbei bringen.

Sie brauchen dann KEINEN Papierausdruck mehr. Sie können einfach einen Tag nach der Bestellung ab 13 Uhr mit Ihrer Krankenversichertenkarte in Ihre Apotheke gehen. Mit Hilfe der Krankenversichertenkarte kann der Apotheker dann das Rezept vom Server abrufen.

1. TELEFONISCH:

Sie können eine Nachricht auf unserem Bestellband (Anrufbeantworter) hinterlassen:

02408-9569307

Bitte sprechen Sie dann Ihren Namen und Ihren Geburtstag sowie die Namen der benötigten Medikamente langsam und deutlich auf.

2. Per E-MAIL

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben, unter der E-Mail Adresse: rezepte@hausarztpraxis-senkestrasse.de

Bitte geben Sie auch hier Vornamen, Familiennamen, Geburtsdatum und die Namen der benötigten Medikamente an.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihrer Bestellungswünsche mittags erfolgt und einen Werktag in Anspruch nimmt.

Beispiel: Die Rezepte, die Sie  Montags bestellen, können Sie Dienstags (am Folgetag) ab 13.00 in der Apotheke einlösen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Rezepte, die Sie um 11 Uhr per E-Mail bestellt haben, NICHT eine Stunde später bereits fertig sind.